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Anmeldeformular für Aussteller

Buchungsschluss ist im Januar 2025.

Werden Sie Aussteller der 6. Feriencamp- und FamilienfreizeitMesse Dresden am 8. März 2025.

Ihre Ansprechpartnerinnen bei Rückfragen:

​CORNELIA HARMS

Tel. 0351 315 40 546

cornelia.harms@kindundkegel.de

​ANNETT MITSCHKE

Tel. 0351 315 40 547

annett.mitschke@kindundkegel.de

BIRGIT STEIGERT

Tel. 0351 315 40 542

birgit.steigert@kindundkegel.de

Mit (*) gekennzeichnete Felder sind Pflichtfelder.

Angaben für den Messekatalog
Kategorien

: auch Kindergeburtstag, Jugendweihe

Ansprechpartner:in für Kind+Kegel
Rechnungsadresse
Werbemaßnahmen

(alle Preise zzgl. gesetzlich geltender MwSt)

Messekatalogpauschale (verpflichtend) = 370,00€

Medienpauschale (verpflichtend) = 60,00€

Möglichkeiten für Werbeupgrades:

Sonderpreise für die Kind+Kegel Frühlings-Ausgabe/„Messe-Spezial“

Werbemöglichkeiten auf der Messe:

Messekatalogpauschale beinhaltet:

  • Basis-Eintrag 1/4 Seite Advertorial im „Messe-Spezial“ der Kind+Kegel Frühlings-Ausgabe in Dresden (18.000 Exemplare), erscheint ab 27.2.2025, (Medialeistung gespart: Listenpreis 730,00€ netto für eine 1/4 Seite)

  • Online-Präsenz auf www.feriencampmesse-sachsen.de für 12 Monate und ein individueller Social Media-Beitrag

  • Für individuelle Platzierungswünsche sprechen Sie uns bitte an!

Medienpauschale beinhaltet:

  • diverse „FCM“-Beiträge und -Anzeigen in Kind+Kegel

  • Plakate, Außenwerbung und Flyer in öffentlichen Einrichtungen, Außenwerbung bei BallsportARENA

  • Werbung zur Messe im öffentlichen Nahverkehr und an weiteren öffentlichen Plätzen in Dresden und der Region

  • Werbung über Social Media

  • Präsentation auf der Internetseite www.feriencampmesse-sachsen.de

  • Bewerbung auf der Internetseite www.kindundkegel.de

  • Werbung im Regional-TV bei Sachsen Fernsehen

  • Live-Interview während der Messe auf Anfrage

Messestand

(alle Preise zzgl. gesetzlich geltender MwSt)

Betriebskostenpauschale ist jeweils inkludiert

Wähle aus drei verschiedenen Standtypen:
Stromanschluss

Eigenes Mobiliar oder Ausstellungsgegenstände können fakultativ mitgebracht werden, müssen aber angekündigt werden (Bitte beachten Sie die Hinweise zum Hallenboden!):

Weitere Services
Stand-Aktivität und Rahmenprogramm

Wir laden Sie herzlich ein aktiv das Programm mit Ihren Ideen zu ergänzen (z.B. Bastelangebote, Kletterwand, Ponyreiten, Vorträge, Tanzshow, ...)

Veranstaltungstag (voraussichtlich):   Samstag, 8. März 2025

Veranstaltungsort:   BallsportARENA Dresden

Veranstaltungsbeginn:   10 Uhr

Aufbau:   Samstag, 8. März 2025 ab 6 Uhr

Abbau:    Samstag, 8. März 2025 ab Veranstaltungsende bis 22 Uhr

Ich habe die Datenschutzerklärung zur Kenntnis genommen.  

Mit dieser Anmeldung geht noch keine Zusage für die Teilnahme an der Messe einher.

Falls Sie keine Anmeldebestätigung innerhalb der nächsten 15 Minuten per E-Mail erhalten, bitte wenden Sie sich gerne an Ihre Kundenberaterin oder an redaktion@kindundkegel.de. Bitte schauen Sie unbedingt auch in Ihrem Spam-Ordner nach. Die Anmeldebestätigung informiert Sie über den Eingang des Formulars bei uns.

Jede Anmeldung wird von uns anschließend persönlich bearbeitet und Sie erhalten innerhalb von ca. einer Arbeitswoche zusätzlich eine Auftragsbestätigung, aus der Sie alle gebuchten Positionen nochmals nachvollziehen können.

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Feriencamp- und FamilienfreizeitMesse Dresden 2025

 

1 ANMELDUNG/ANERKENNUNG

1.1 Die Anmeldung kann nur durch Einsendung, der ausgefüllten, rechtsverbindlich unterschriebenen Anmeldung per E-Mail oder Post an die Wortgewand GmbH/Redaktion Kind+Kegel (im Weiteren als Veranstalter bezeichnet) erfolgen, womit der Aussteller den Veranstalter als seinen Vertragspartner anerkennt.

1.2 Die Anmeldung ist erst mit Eingang beim Veranstalter vollzogen und bis zur Zulassung oder endgültigen Nichtzulassung bindend.

1.3 Mit der Anmeldung erkennt der Aussteller die Teilnahmebedinungen des Veranstalters und die Hausordnung des Veranstaltungsortes (BallsportARENA Dresden) an.

 

2 WIRTSCHAFTLICHE TRÄGER/ORGANISATOREN

2.1 Wirtschaftlicher Träger und Veranstalter ist die Wortgewand GmbH. Für die Ausstellerakquise, das Marketing sowie den Veranstaltungsort ist der Veranstalter verantwortlicher Ansprechpartner. Die Organisation des Rahmenprogramms und andere Bereiche der FeriencampMesse werden ganz oder teilweise von anderen Organisationen durchgeführt.

 

3 ZULASSUNG

3.1 Der Vertrag kommt mit der schriftlichen Bestätigung (Zulassung) der Anmeldung durch den Veranstalter zustande. Ein Rechtsanspruch auf Zulassung besteht nicht.

3.2 Die Ausstellung nicht gemeldeter oder nicht zugelassener Waren ist unzulässig.

3.3 Ein Verkauf von Waren oder Dienstleistungen während der Veranstaltung ist gestattet, sollte jedoch in einem dem Informationscharakter der Veranstaltung angemessenen Rahmen erfolgen.

3.4 Der Veranstalter kann vom Ausstellungsvertrag einseitig zurücktreten, wenn die Angaben des Ausstellers falsch waren oder Zulassungsvoraussetzungen nicht mehr bestehen.

 

4 NAMENSVERÖFFENTLICHUNGEN

Mit der Unterzeichnung der Anmeldung erteilt der Aussteller dem Veranstalter die Zustimmung zur Veröffentlichung des Namens sowie gegebenenfalls weitere Daten des Ausstellers in Print, Online und Social Media und der Speicherung auf einem magnetischen und/oder optischen Medium.

 

5 STANDAUFBAU / -ABBAU

5.1 Der Aussteller bucht mit der Anmeldung eine Ausstellungsfläche bestimmter Art und Größe. Die exakte Position im Ausstellungsgelände sowie Stromanschlüsse, Standausstattung etc. werden schnellstmöglich, spätestens jedoch zwei Wochen vor Beginn der FamiliencampMesse, zwischen Aussteller und Veranstalter abgestimmt und verbindlich, d.h. mittels Buchung per Post, Fax oder E-Mail, festgelegt.

5.2 Die Haus- und Hallenordnung des Veranstaltungsortes BallsportARNEA ist bindend. Die Fluchtwege sind freizuhalten und den Anweisungen des Hallenmeisters der BallsportARENA sowie der Veranstaltungsleitung ist zu folgen. Die Veranstaltungsleitung ist den in der Halle anwesenden Personen gegenüber weisungsbefugt. Der Messestand ist selbst durch den Aussteller auf- und abzubauen und besenrein zu hinterlassen. Müll muss selbst entsorgt werden. Etwaige Dekorationen müssen mit dem Veranstalter und dem Veranstaltungsort BallsportARENA vorab abgestimmt werden. Es ist auf brandschutzgerechte und schwerentflammbare Gegenstände gemäß DIN 4102 zu achten. Ein Benageln der Wände, Decken oder Fußböden ist nicht gestattet. Etwaige Klebemittel müssen rückstandslos entfernt werden können. Brandschutztüren müssen offen gehalten werden und dürfen nicht beklebt werden. Veranstaltungstechnik ist nicht im Ausstellervertrag enthalten.

5.3. Bei Verwendung fremder mobiler Einrichtungsgegenstände, wie Bühnenelemente, Tische, Stühle oder sonstige Einbauten sind die technischen Regeln bezüglich des eingebauten ASB GlassFloor Bodens zwingend zu beachten. Der Kontakt von metallischen Gegenständen mit dem ASB GlassFloor Boden ist durch Verwendung geeigneter Abdeckungen auszuschließen. Dies gilt insbesondere für Auf- und Abbauarbeiten sowie temporäre Ein- und Aufbauten von Materialien und Bühnentechnik. Die statischen und dynamischen Belastungsgrenzen des ASB GlassFloor Bodens sind unbedingt zu beachten. Der Aussteller erhält dafür vom Veranstalter ein gesondertes Informationsblatt des Veranstaltungsortes BallsportARENA, welches als Anlage zu diesem Vertrag genommen wird.

5.4 Aus technischen Gründen kann das tatsächlich nutzbare Standmaß vom angegebenen Grundmaß abweichen. Um Probleme z. B. bei Regalaufbauten o.ä. zu vermeiden, ist der Aussteller angehalten, sich rechtzeitig nach der tatsächlich nutzbaren Standgröße zu erkundigen.

5.5 Aus organisatorischen Gründen können Stände vom Veranstalter auf einen anderen Platz verlegt werden. Dies muss in Abstimmung mit dem Aussteller erfolgen. Eine Anpassung der Standkosten ist nur für den Fall zu verhandeln, dass dem Aussteller hierdurch zusätzliche Kosten z.B. durch Umbau eines Messestandes entstehen.

5.6 Der Aussteller muss den Aufbau eines Stands und etwaiger Exponate spätestens bis zur Eröffnung der Ausstellung fertiggestellt haben. Hält der Aussteller dies nicht ein, hat der Veranstalter das Recht, vom Aussteller die Zahlung einer Vertragsstrafe in Höhe der doppelten Standmiete zu verlangen.

5.7 Alle brennbaren Dekorationsstoffe und Ausstellungsstücke müssen feuerhemmend imprägniert sein. Der Nachweis hierfür muss vom Aussteller geführt werden.

5.8 Der Aussteller ist für die Entsorgung seiner Abfälle verantwortlich.

 

6 ZAHLUNGSBEDINGUNGEN

6.1 Nach verbindlicher Vereinbarung der Standgröße, -art und -position stellt der Veranstalter die Standmiete sechs Wochen vor Messebeginn in Rechnung.

6.2 Diese Rechnung ist innerhalb von 14 Tagen zur Zahlung fällig. Bei Zulassung von Anmeldungen, die innerhalb vier Wochen vor Messebeginn erfolgen, wird die Zahlung der gesamten Miete sofort fällig.

6.3 Reklamationen sind innerhalb von 14 Tagen nach Empfang der Rechnung schriftlich geltend zu machen. Spätere Einwendungen können nicht anerkannt werden.

6.4 Der Veranstalter ist berechtigt von dem Vertrag zurückzutreten, wenn die vorstehenden Zahlungsziele um mehr als 14 Tage überschritten werden.

 

7 NICHTTEILNAHME/VORZEITIGER ABBAU

7.1 Nach Erteilung der Zulassung hat der Aussteller die volle Miete auch dann zu zahlen, wenn er absagt oder nicht teilnimmt.

7.2 Der Aussteller darf seinen Stand und etwaige Exponate nicht vor dem offiziellen Ende der Ausstellung abbauen oder entfernen. Hält der Aussteller dies nicht ein, hat der Veranstalter das Recht, vom Aussteller die Zahlung einer Vertragsstrafe in Höhe der doppelten Standmiete zu verlangen.

7.3. Die Aufbauzeiten für den Veranstaltungsort BallsportARENA sind am Samstag, 8. März 2025, ab 6 Uhr morgens. Der Abbau der Stände muss bis spätestens 8. März 2025, 22 Uhr erfolgen. Etwaige Verzögerungen der Nutzungszeit können dem Aussteller von Veranstalter in Rechnung gestellt werden. Veranstaltungsbeginn ist um 10 Uhr am 8. März 2025. Der Aussteller muss bis dahin mit seinen Aufbauten fertig sein. Kosten für die Beseitigung etwaiger besonderer Verunreinigungen oder Beschädigungen können dem Aussteller durch den Veranstalter in Rechnung gestellt werden.

 

8 MITAUSSTELLER UND GEMEINSCHAFTSSTÄNDE

8.1 Möchte der Aussteller den Stand Dritten überlassen oder sich den Stand mit einem oder mehreren Mitausstellern teilen, muss er dies dem Veranstalter bekannt geben und benötigt für die Überlassung bzw. die Mitaussteller die Zustimmung des Veranstalters.

8.2 Die Rechnungsstellung und Abrechnung des Stands erfolgt seitens des Veranstalters nur mit dem Hauptaussteller.

 

9 BEWACHUNG

9.1 Die allgemeine Überwachung der Ausstellungsflächen oder der mitgebrachten Gegenstände übernimmt der Veranstalter gemeinsam mit dem Veranstaltungsort ohne Haftung für Verluste oder Beschädigung.

9.2 Für die Beaufsichtigung und Bewachung des Standes während der Messezeit sowie beim Auf- und Abbau ist der Aussteller selbst verantwortlich.

 

10 VERSICHERUNG UND HAFTUNG

Die folgenden Haftungsbegrenzungen bzw. Haftungsausschlüsse gelten nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung des Veranstalters oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungshilfen des Veranstalters beruhen.

10.1 Die Versicherung aller Ausstellungsgüter sowie aller sonstigen Geräte und Einrichtungen, aller Risiken des Transports vor, während und nach der Veranstaltung, insbesondere gegen Beschädigung, Diebstahl usw. ist Angelegenheit des Ausstellers bzw. dessen Beauftragten.

10.2 Der Aussteller bzw. dessen Beauftragter haftet für alle Schäden, die durch deren Teilnahme gegenüber Dritten verursacht werden, einschließlich der Schäden, die an Gebäude auf dem Veranstaltungsgelände sowie an deren Einrichtungen, z. B. beim Aufbau eines Standes entstehen.

10.3 Der Veranstalter haftet in keinem Falle für Personen- und Sachschäden.

10.4 Er haftet insbesondere auch dann nicht für Beschädigungen von Geräten und Einrichtungen des Ausstellers und dessen Beauftragten, wenn auch im Einzelfall die Standmontage bzw. Standdekoration vom Veranstalter übernommen wurde. Auch beim Versagen der Leistungen bzw. Störungen in der Zufuhr von Strom oder Wasser haftet der Veranstalter nicht für die den Ausstellern entstehenden Schäden.

10.5 Der Aussteller stellt den Veranstalter darüber hinaus mit seiner Anerkennung dieser Teilnahmebedingungen ausdrücklich von jeglichen eventuellen eigenen Regressansprüchen und Regressansprüchen Dritter frei.

10.6 Die Baurichtlinien und der Hausordnung sowie den Brandschutzbestimmungen des Veranstalters und des Veranstaltungsortes sind unbedingt einzuhalten. Der Veranstalter kann von einem Aussteller nicht haftbar gemacht werden, falls diesem durch diese Baurichtlinien und den damit verbundenen Vorschriften Nachteile entstehen.

10.7 Sollte die Veranstaltung in Folge höherer Gewalt ausfallen oder abgebrochen werden, so ist die Verantwortung des Veranstalters aufgehoben. Er ist in diesem Fall zu keiner Entschädigung gegenüber dem Aussteller verpflichtet. Die eingenommenen Gelder gelten als erworben.

10.8 Der Aussteller haftet für selbst mitgebrachte Gegenstände oder Technik, insb. Technischer oder elektrischer Art.

10.9. Vor dem Aufstellen von schweren Maschinen oder Gegenständen ist der Veranstalter bzw. der Hallenmeister um Genehmigung zu fragen.

10.10 Die Veranstaltung findet nur nach der aktuell gültigen CoronaVerordnung und den jeweils gültigen Hygieneauflagen statt. Für die Veranstaltung 2025 gelten folgende Sonderbedingungen: Sollte die Feriencamp- und FamilienfreizeitMesse Dresden 2025, bedingt durch behördliche Weisungen zur Eindämmung der Corona-Pandemie abgesagt werden müssen, werden Aussteller mit rechtsverbindlicher Anmeldung kostenfrei aus dem Vertragsverhältnis entlassen. Zum Zeitpunkt der Absage bereits veranlasste Buchungen von Serviceleistungen bei externen Dienstleistern sind davon unter Umständen ausgenommen, sofern dem Veranstalter der Messe tatsächliche Kosten entstanden sind. Eine Absage der Feriencamp- und FamilienfreizeitMesse Dresden kann nur durch den Veranstalter, die Wortgewand GmbH, erfolgen. Sollte die Messe, bedingt durch die pandemische Situation, lediglich mit einem besonderen Hygienekonzept und den Normalbetrieb einschränkenden Auflagen in veränderter Form durchgeführt werden können, besteht seitens der Aussteller kein Anspruch auf einen kostenlosen Vertragsrücktritt. Das gilt insbesondere für eventuell behördlich limitierte Besucherzahlen, Abstandsregelungen und weitere Einschränkungen des, aus den Vorjahren bekannten Messeablaufs. Sofern ein Aussteller nachweislich Corona-bedingt die Messeteilnahme absagen muss (Beispiel: eigene Erkrankung, Erkrankungen von Mitarbeitern, Quarantäne, hohe Inzidenzwerte in seiner Heimatgemeinde), ist eine Entlassung aus dem Vertrag mit 50 % Rabatt für die Kosten des Messestands, nicht aber der Werbepauschale möglich. Diese muss umgehend bei der Projektleitung beantragt und schriftlich nachgewiesen werden! Sollte eine Absage der Messeteilnahme aus eigenem Sicherheitsbedürfnis oder vorauseilender Vorsicht des Ausstellers erfolgen, die Messe aber regulär stattfindet, ist eine kostenlose Vertragsentlassung nicht möglich und es greifen die regulären Stornobedingungen. Sollten zum Zeitpunkt der Messe noch 3G-, 2G- oder 2G Plus-Regelungen oder ähnliche Regelungen seitens der BallsportARENA, dem Messerort gelten, sind alle an der Messe beteiligten Personen verpflichtet, entsprechende Nachweise zu erbringen, am Eingang der Messe vorzuweisen und während der Messe mitzuführen. Können Aussteller oder deren Mitarbeiter oder Lieferanten die erforderlichen Nachweise nicht erbringen, muss ihm der Veranstalter* die Messeteilnahme kostenpflichtig verweigern. In diesem Fall besteht kein Anspruch auf kostenlosen Vertragsrücktritt. Das gilt auch für den Fall, dass der Aussteller die Nachweise nicht rechtzeitig vor Messeaufbau und Messebeginn erbringt. Alle Aussteller sind mit Unterzeichnung des Ausstellervertrages mit den jeweils aktuellen Hygieneauflagen einverstanden.

 

*Der Veranstalter ist gegenüber den Behörden für die Einhaltung des Hygienekonzepts verantwortlich.

 

11 ÖFFENTLICH-RECHTLICHE BESTIMMUNGEN

Der Aussteller verpflichtet sich, alle orts-, bau-, und gewerbepolizeilichen Vorschriften bzw. Anordnungen genau zu beachten.

 

12 VERJÄHRUNG/ERFÜLLUNGSORT/GERICHTSSTAND

12.1 Ansprüche der Aussteller gegen den Veranstalter verjähren in vier Wochen nach Ende der Veranstaltung soweit nicht Ansprüche aus vorsätzlichem Verhalten des Veranstalters betroffen sind. Ansprüche des Ausstellers gegen den Veranstalter wegen Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Organisators beruhen, unterliegen der gesetzlichen Verjährung.

12.2 Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Dresden.

 

13 SONSTIGES

13.1 Erklärungen im Rahmen des Veranstalters unterliegen der Schriftform. Diese wird auch durch Telefax oder E-Mail gewahrt.

13.2 Der Veranstalter behält sich vor die Messe bis 4 Wochen vor Veranstaltungsbeginn abzusagen. Er ist in diesem Fall zu keiner Entschädigung gegenüber dem Aussteller verpflichtet. Vereinnahmte Standgebühren werden in diesem Fall an den Aussteller zurück bezahlt.

13.3 Sollten einzelne Bestimmungen dieser Teilnahmebedingungen unwirksam oder nichtig sein, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.

 

VERANSTALTER

Wortgewand GmbH

Redaktion Kind+Kegel

Schandauer Str. 64, 01277 Dresden

Tel. 0351 325 40 541

redaktion@kindundkegel.de

www.kindundkegel.de

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